Migrationspolitik der EU

01. Oktober 2009

In der Migrationspolitik hat sich im vergangenem Jahr einiges geändert. Im Oktober 2008 verabschiedete der Europäische Rat den „Europäischen Pakt zu Einwanderung und Asyl“. Damit will der Rat endlich die Asyl- und Migrationspolitik der Mitgliedsstaaten weitesgehend vereinheitlichen, was bereist seit über 10 Jahren Ziel der EU ist. Die Grundlinien des Paktes sind klar: Legale Migration kontrollieren; Illegale Migration ver- bzw. behindern. (von „verhindern“ im Sinne von Fluchtursachen bekämpfen kann keine Rede sein – darauf geht der Pakt nicht ein). Legal einreisen sollen zum einen hochqualifizierte Arbeitskräfte, am besten temporär, und zum anderen Flüchtlinge nach der Genfer Konvention von 1951. Der illegalen Migration will der Rat vor allem mit Abschottung (durch dichte Grenzen) und Abschiebung (durch koordinierte Maßnahmen) begegnen. Begleitet wird der Pakt von einer Abschieberichtlinie, die genau festlegt, wer wann wie abzuschieben ist. Die zentralen Punkte der beiden Dokumente lauten:

– Abdichtung der Grenzen durch die Mitgliedsstaaten und Frontex, der EU-Grenzagentur
– Nachdem ein Mitgliedsstaat eineN MigrantIn zur Rückreise aufgefordert hat, darf kein anderer Mitgliedstaat die/den MigrantIn mehr aufnehmen
– Abschiebungen sollen öfter durchgeführt werden; dazu werden Rücknahmeabkommen mit Herkunftsländern angestrebt
– Abgewiesene MigrantInnen können bis zu 18 Monaten in Abschiebehaft genommen werden
– Einmal abgewiesene MigrantInnen werden mit einem Wiedereinreiseverbot von bis zu 5 Jahren – in Einzelfällen auch mehr – belegt
– Legalisierungskampagnen sind nicht mehr möglich
– angestrebte Arbeitsteilung zwischen den Staaten ohne konkrete Schritte