EU-Länder dürfen künftig an den innereuropäischen Grenzen kontrollieren, wenn sie die massenhafte Ankunft von Flüchtlingen befürchten. Das hat das Europaparlament jetzt gegen die Stimmen von uns Grünen beschlossen. Wir Grüne lehnen die Aufweichung der Schengenregeln entschieden ab. Damit wird eine der größten Errungenschaften der Europäischen Union, die Reisefreiheit, gefährdet.
- Im Anschluss: Tabellarischer Überblick über die neuen Schengenregeln
- Hier finden sie das Blitzlicht wie Nachfolgend zum Download
I.Neue Möglichkeiten für Grenzkontrollen
Mit der Neuregelung zu Schengen wird eine zentrale Forderung der Bundesregierung erfüllt. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich hatte gemeinsame mit seinem französischen Kollegen einen „Notfallmechanismus“ gefordert: wenn ein Land seine EU-Außengrenzen nicht gut genug kontrolliert, soll es künftig wieder systematische Grenzkontrollen geben. Dass sich der neue Mechanismus vor allem gegen Flüchtling richtet, haben die beiden Innenminister in einem gemeinsamen Brief vom April 2012 deutlich gemacht: „Insgesamt sehen wir hierin einen Beitrag für die Verbesserung des Schutzes der Außengrenzen und für eine effektivere Bekämpfung der illegalen Migration.“
1.Grenzkontrollen gegen Flüchtlinge
Den Innenministern geht es vor allem um die sogenannte Sekundärmigration. Wenn zu viele Flüchtlinge von Griechenland weiter nach Deutschland ziehen oder wenn Italien Flüchtlinge in andere EU-Länder weiterschickt, dann hat Deutschland künftig die Möglichkeit, wieder Schlagbäume zu errichten. Die bisherigen Stichprobenkontrollen bei Flugzeugen aus Griechenland könnten dann zu systematischen Passkontrollen bei jeder und jedem einzelnen Reisenden ausgeweitet werden – und zwar für mindestens sechs Monate und für längstens zwei Jahre. Das geht weit über die bisherigen Möglichkeiten zu Grenzkontrollen hinaus (siehe Anhang).
2.Schlupflöcher für mehr Grenzkontrollen
Die Befürworter der neuen Grenzkontrollmöglichkeiten argumentieren, dass die Wiedereinführung von Kontrollen an strenge Kriterien und Entscheidungsregeln geknüpft sei. In der Praxis allerdings lassen sie viele Schlupflöcher. Wir Grüne befürchten deshalb, dass die neuen Schengenregeln zu einer Ausweitung von Grenzkontrollen führen.
a) Dehnbare Definition von Notfall
Auf dem Papier darf die Wiedereinführung von Grenzkontrollen nur im Notfall als letztes Mittel eingesetzt werden, wenn ein Schengenland trotz EU-Hilfen weiterhin „schwerwiegende Defizite“ bei der Kontrolle seiner Außengrenzen hat und die innere Sicherheit oder öffentliche Ordnung anderer EU-Länder ernsthaft bedroht ist. In der Praxis allerdings lässt das viele Interpretationsspielräume offen. Was ist eine schwerwiegende Bedrohung der öffentlichen Ordnung? Reicht es dafür schon, dass sich Flüchtlinge aus Italien in Deutschland als Obdachlose durchschlagen? Es gibt dafür keine europaweit einheitliche Definition. Das Europaparlament hatte von der Kommission zwar Leitlinien mit klaren Indikatoren gefordert, konnte sich damit aber nicht durchsetzen.[1]Deshalb bleibt es weiterhin der Interpretation der einzelnen Mitgliedsstaaten überlassen, was eine „schwerwiegende Bedrohung der inneren Sicherheit oder öffentlichen Ordnung“ eigentlich ist. Damit bleibt auch die Definition dessen, was ein Notfall ist, dehnbar.
b) Alleingänge einzelner Mitgliedsländer
Diese Interpretationsspielräume fallen umso schwerer ins Gewicht als die Entscheidung über die Wiedereinführung von Grenzkontrollen letztlich von den einzelnen Mitgliedsstaaten getroffen wird. Es ist zwar vorgesehen, dass der Rat auf Vorschlag der Kommission eine Empfehlung ausspricht. Aber diese Empfehlung ist für die einzelnen Mitgliedsländer nicht verbindlich. Sie müssen sich daran nicht halten und können damit letztlich im Alleingang entscheiden.[2]Ein EU-Diplomat hat das unverhohlen so formuliert: „Wenn ein Staat seine Grenze kontrollieren will, macht er das einfach. Die Begründung kann er sich hinterher immer noch überlegen.“ [3]
Wir Grüne wollen ein starkes Schengen!
Wir wollen Reisefreiheit! Schengen ist eine der größten Errungenschaften der EU und muss deshalb besonders geschützt werden. Die Einschränkung der Reisefreiheit betrifft alle EU-BürgerInnen. Sie ist keine nationale Angelegenheit, sondern eine Angelegenheit aller in der EU. Deshalb haben wir Grünen immer starke Vorkehrungen für Schengen gefordert: Damit wir alle auch in Zukunft ohne Passkontrollen und Warteschlangen durch Europa reisen können.
Wir wollen Schengen vor populistischem Missbrauch schützen! Wir Grüne haben uns dafür eingesetzt, dass Grenzkontrollen nur wiedereingeführt werden dürfen, wenn es aus gesamteuropäischer und nicht nur aus einzelstaatlicher Sicht gute Gründe dafür gibt. Die Entscheidung über Grenzkontrollen muss gemeinsam auf EU-Ebene, statt von einzelnen Mitgliedsstaaten getroffen werden. Der ursprüngliche Gesetzesvorschlag sah vor, dass die EU-Kommission eine zentrale Rolle bei der Entscheidung über die Wiedereinführung von Grenzkontrollen bekommt. Wir Grüne haben das voll und ganz unterstützt. Nur so kann Schengen effektiv vor populistischem Missbrauch durch einzelne Regierungen geschützt werden. Dass jetzt weiterhin die einzelnen Mitgliedsstaaten über Grenzkontrollen entscheiden und mit dem neuen „Notfallmechanismus“ gleichzeitig die Möglichkeiten für populistischen Missbrauch ausgeweitet werden, lehnen wir entscheiden ab.
II.Der Schengener Evaluationsmechanismus
Beim Schengener Evaluationsmechanismus hat das Europaparlament in den Verhandlungen mit dem Rat einige Fortschritte erreicht. Die zentrale Forderung, dass das Europaparlament nicht von der Gesetzgebung zum Evaluationsmechanismus ausgeschlossen werden darf, wurde aber nicht erfüllt.
1.Die Überwachung der Schengenregeln
Bisher haben sich die Mitgliedsländer nur gegenseitig dabei überwacht, ob sie ihre Außengrenzen ordentlich kontrollieren und an ihren Binnengrenzen nicht heimlich systematische Ausweiskontrollen durchführen. Das hat nicht immer gut funktioniert. Denn auch unter Mitgliedsländern ist die Auffassung verbreitet, dass eine Krähe der anderen kein Auge aushackt.
Mit dem neuen Evaluationsmechanismus wird das „peer-to-peer-Verfahren“ jetzt auf Drängen des Europaparlaments abgelöst durch ein stärker EU-basiertes Verfahren, bei dem die EU-Kommission eine zentrale Rolle bekommt. Sie wird den Mitgliedsstaaten praktisch gleichgestellt. Künftig leitet die Kommission gemeinsam mit einem Vertreter eines Mitgliedslands die Evaluationsteams; sie entwirft die Evaluationsberichte und Empfehlungen. Auch unangekündigte Überprüfungsbesuche in den Mitgliedsstaaten sind in Zukunft möglich.
Aus Grüner Sicht ist das ein echter Fortschritt. So technisch er auch klingt, der Evaluationsmechanismus ist wichtig für die Durchsetzung der Schengenregeln. Durch die EU-Kommission als überstaatliche Kontrollinstanz bei den Evaluationen wird besser sichergestellt, dass die Mitgliedsländer die Reisefreiheit nicht unterlaufen.
2.Schwächung des Europaparlaments
Nach langem Streit hat sich der Rat am Ende damit durchgesetzt, dass das Europaparlament aus der Gesetzgebung zum Schengen-Evaluationsmechanismus formal ausgeschlossen wird. Damit wird das Parlament entscheidend geschwächt. Der Rat hat zwar zugesichert, das Parlament zu konsultieren und die Position des Parlaments zu berücksichtigen. Ob es bei einer zukünftigen Umgestaltung des Mechanismus auch mitreden kann, hängt aber vom Goodwill der Mitgliedsstaaten ab.
Wir Grüne wollen mehr, nicht weniger europäische Demokratie!
Dass die Mitgliedsstaaten so vehement darauf gepocht haben, das Gesetzgebungsverfahren zu Schengen zur reinen Regierungsangelegenheit zu erklären, kommt einem Rückfall in vordemokratische Zeiten gleich. Das ist für uns Grüne inakzeptabel. Wir haben uns dafür eingesetzt, dass das Europäische Parlament an der Gesetzgebung zum Schengenpaket voll beteiligt wird. Wir lassen uns nicht mit unverbindlichen Absichtserklärungen abspeisen. Aus diesem Grund stimmen wir trotz der oben beschriebenen Verbesserungen gegen den Evaluationsmechanismus.
Überblick: Die neuen Schengenregeln
|
Bisherige Regelung |
Neuregelung |
Grüne Forderung |
|
|
Wiedereinführung von Grenzkontrollen bei vorhersehbaren Ereignissen i.d.R. politische oder sportliche Großveranstaltungen |
MS entscheiden im Alleingang (nach Konsultation mit den anderen MS und der KOM) Zeitraum: max. 30 Tage oder vorhersehbare Dauer der Bedrohung; Verlängerungsmöglichkeit um jeweils 30 Tage |
Praktisch wie bisher NEU: Der Zeitraum ist jetzt auf max. 6 Monate begrenzt |
Entscheidung auf Gemeinschaftsebene, wie ursprünglich im Gesetzentwurf vorgesehen: Kommission macht einen Vorschlag, dem ein Kommitologieausschuss der MS zustimmen muss |
|
Grenzkontrollen bei unvorhersehbaren Ereignissen z.B. Terroranschlag |
MS entscheiden im Alleingang Zeitraum: wie oben bei vorhersehbaren Bedrohungen |
Wie bisher NEU: Begrenzung auf max. 10 Tage mit Verlängerungsmöglichkeit auf max. 2 Monate insgesamt |
MS entscheiden zunächst im Alleingang; über eine Verlängerung muss auf Gemeinschaftsebene entscheiden werden Zeitraum: max. 5 Tage |
|
Grenzkontrollen bei nachhaltigen Defiziten bei Kontrollen der Außengrenzen |
— |
Die einzelnen Mitgliedsstaaten entscheiden auf Empfehlung des Rats Zeitraum: max 6 Monate mit Verlängerung auf insgesamt max. 2 Jahre |
Entscheidung auf Gemeinschaftsebene, wie ursprünglich im Gesetzentwurf vorgesehen:: KOM macht einen Vorschlag, dem ein Kommitologieausschuss der MS zustimmen muss |
|
Evaluation der MS zur Einhaltung der Schengenregeln |
Peer-to-peer-Verfahren: Mitgliedsstaaten kontrollieren sich gegenseitig EP hat keine Gesetzgebungskompetenz |
Kommission ist den Mitgliedsstaaten gleichgestellt; Rat beschließt Empfehlungen auf Vorschlag der Kommission EP hat keine formale Gesetzgebungskompetenz |
unionsbasierte Evaluierung unter Führung der Kommission; Kommission beschließt weitere Schritte volle Beteiligung des EP an der Gesetzgebung |
[1] Übrig geblieben von der Forderung ist am Ende nur ein unverbindlicher Erwägungsgrund im Erläuterungsteil des Gesetzes, wonach die Kommission Leitlinien aufstellen kann. Auch der vom Europaparlament durchgesetzte Erwägungsgrund, dass Flüchtlinge nicht per se als Bedrohung öffentlicher Ordnung oder innerer Sicherheit angesehen werden sollen, hilft nur wenig. Er fordert den Mitgliedsländern lediglich eine Begründung ab, warum Flüchtlinge aus ihrer Sicht die öffentliche Ordnung oder innere Sicherheit bedrohen.
[2] In den neuen Schengenregeln ist das sogar explizit einkalkuliert: Der Schengener Grenzkodex, Artikel 26, Absatz 3, regelt das Verfahren für den Fall, dass ein Mitgliedsland sich nicht an die Empfehlungen des Rates hält. Die Kommission muss in einem solchen Fall einen Bericht vorlegen, in dem sie die Gründe und Konsequenzen für den Schengenraum untersucht.
[3] Zitiert in Spiegel Online: „EU-Länder dürfen Grenzen wieder dicht machen“, 30. Mai 2013


