Investor-Staat-Schiedsgerichtsklage
Auf Initiative des Europaparlaments hat die Kommission einen Verordnungsvorschlag vorgelegt, der die finanzielle Zuständigkeit zwischen EU und Mitgliedsstaaten klären soll, wenn diese von InvestorInnen vor einem internationalen Schiedsgericht verklagt werden. Mit dem Lissabonner Vertrag hat die EU die Kompetenz für Investitionen erhalten. Bei einer ersten Aussprache, die im Dezember im Handelsausschuss statt fand, wurde deutlich, dass die Mitgliedsstaaten nicht ganz so leicht dazu bereit sind, die EU-Kompetenz für diesen Bereich anzuerkennen. Bei dieser zweiten Aussprache haben wir Grüne die Debatte auf eine generelle Kritik am Mechanismus zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten gelenkt und viele Mitglieder schlossen sich unserer Kritik an. Zwar geht es bei der Richtlinie letztlich nicht um die Grundsatzfrage über die Legitimität dieser Schiedsgerichtsklagen, aber sie bietet die Möglichkeit und einen Anlass, im Parlament Diskussionen zu führen und der Kommission die Kritikpunkte wie die Priorisierung von ausländischen InvestorInnen über Umwelt- und Sozialgesetzgebung darzulegen.
Hier findet sich der Vorschlag der Kommission.
Abstimmung zur Reform der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP)
Nachdem schon der Entwicklungs- und der Umweltausschuss ihre Stellungnahmen zur GAP Reform abgegeben hatten, stimmte nun der federführende Agrarausschuss mehrere 1000 Änderungsanträge ab. Das Ergebnis ist ein Desaster. ALLE Vorschläge des Entwicklungsausschusses und der Grünen zu einem besseren Monitoring der Auswirkungen der GAP auf Entwicklungsländer und zur Einhaltung von Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung wurden schlichtweg ignoriert.
Der ohnehin schon für uns Grüne wenig ambitionierte Reformvorschlag der Kommission wurde weiter verwässert. Alle Vorgaben zum so genannten “Greening” wurden bis ins Unkenntliche weich gewaschen. Die Obergrenze für große Betriebe ist mit 300.000 Euro viel zu hoch – so werden weiterhin die großen Industriebetriebe den Großteil der Gelder absahnen.
Siehe auch die Pressemitteilung der Grünen Europafraktion.
Baumwolle und Kinderarbeit
Der Handelsausschuss hat einen Entschließungsantrag zur globalen Wertschöpfungskette von Baumwolle verabschiedet. Anlass für diesen Antrag ist ein vom Ausschuss auf Eis gelegtes Textilabkommen mit Usbekistan. So lange das Land keine Beobachtermission der Internationalen Arbeitsorganisation zur Untersuchung der Kinderarbeit im Baumwollsektor zulässt, blockiert der Ausschuss das Abkommen.
In der Resolution konnten wir uns mit einigen Forderungen durchsetzen. So kritisieren wir die hohen Baumwollsubventionen der USA und stellen die Verantwortung europäischer Unternehmen zur Bekämpfung der Kinderarbeit heraus. Außerdem haben wir die Monitoringvorschriften verschärft. Nicht durchsetzen konnten wir uns hingegen mit einer Kritik an den europäischen Baumwollsubventionen.




