INTA Blitzlicht März 2013

25. März 2013

Investitionen

 

Es  existieren zahlreiche internationale Investitionsabkommen. Ihr Ziel ist es,  Anreize für ausländische Direktinvestitionen zu schaffen, indem sie einen  gesetzlichen Rahmen festlegen, der den InvestorInnen einen besonderen Schutz und  bedeutende Rechte gewährt. So erlauben die Vorschriften in vielen so genannten  bilateralen Investitionsschutzabkommen, dass InvestorInnen Staaten auf  Schadenersatz verklagen können (Investor to State Dispute Settlement – ISDS),  wenn sie davon überzeugt sind, dass durch nationale Entscheidungen und Eingriffe  ihre Investitionen und Profite gefährdet sind bzw. beeinträchtigt werden.

Wir  sind generell kritisch, was den Nutzen von ISDS angeht und haben versucht, diese  Sichtweise auch in der gerade im Ausschuss abgestimmten Verordnung zur  finanziellen Verantwortung von Streitbeilegungsverfahren zu verankern. Unsere  Idee, den Europäischen Gerichtshof als Filter vor Klagen von InvestorInnen  einzubauen, ist leider aufgrund der ablehnenden Haltung von Konservativen und  Liberalen gescheitert. Dafür konnten wir uns damit durchsetzen, das Prinzip zu  verankern, ausländischen InvestorInnen nicht mehr Rechte als inländischen  InvestorInnen zu geben, was eine eindeutige Kritik am ISDS Mechanismus  darstellt. Außerdem konnten wir die Berichtspflicht der Kommission gegenüber dem  Parlament stärken.

Mehr  Hintergrundinfos finden sich in unserem “Investitionen-Special”.


 

Reform der Gemeinsamen  Agrarpolitik

 

Am  13.3.2013 hat das Europaparlament seine Position zur Reform der Gemeinsamen  Agrarpolitik (GAP) festgelegt. In den letzten Monaten und vor allem im Vorfeld  der Abstimmung gab es massive Lobbykampagnen, insbesondere auch des Deutschen  Bauernverbands. Das Ergebnis ist aus Grüner Sicht enttäuschend: Im Prinzip  bleibt alles beim Alten und eine Ökologisierung der GAP wurde verhindert.

Als  nächstes werden die Verhandlungen mit dem Rat folgen, allerdings ist aufgrund  der Position vieler (großer) Mitgliedsstaaten wie zum Beispiel der deutschen  Bundesregierung hier auch keine Verbesserung zu erwarten.

Aus entwicklungspolitischer Sicht ist positiv, dass wir zum  ersten Mal das Prinzip der Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung in  zumindest einer der vier Verordnung verankern konnten und somit den Grundsatz,  dass die GAP nicht die Lebensmittelsicherheit in den Entwicklungsländern  untergraben darf. Leider wurden die für die Entwicklungsländer überaus  schädlichen Exportsubventionen beibehalten. Ein regelmäßiges Monitoring zu den  Auswirkungen der GAP auf Entwicklungsländer kam nicht durch. Die Einrichtung  einer EU- Beschwerdestelle für Entwicklungsländer wurde abgelehnt. Insofern  haben die Entwicklungsinteressen für die Mehrheit von Konservativen, Liberalen  und teilweise auch Sozialdemokraten bei der Abstimmung keine Rolle gespielt. Hier findet sich die Pressemitteilung von Martin  Häusling und Ska.