Investitionen
Es existieren zahlreiche internationale Investitionsabkommen. Ihr Ziel ist es, Anreize für ausländische Direktinvestitionen zu schaffen, indem sie einen gesetzlichen Rahmen festlegen, der den InvestorInnen einen besonderen Schutz und bedeutende Rechte gewährt. So erlauben die Vorschriften in vielen so genannten bilateralen Investitionsschutzabkommen, dass InvestorInnen Staaten auf Schadenersatz verklagen können (Investor to State Dispute Settlement – ISDS), wenn sie davon überzeugt sind, dass durch nationale Entscheidungen und Eingriffe ihre Investitionen und Profite gefährdet sind bzw. beeinträchtigt werden.
Wir sind generell kritisch, was den Nutzen von ISDS angeht und haben versucht, diese Sichtweise auch in der gerade im Ausschuss abgestimmten Verordnung zur finanziellen Verantwortung von Streitbeilegungsverfahren zu verankern. Unsere Idee, den Europäischen Gerichtshof als Filter vor Klagen von InvestorInnen einzubauen, ist leider aufgrund der ablehnenden Haltung von Konservativen und Liberalen gescheitert. Dafür konnten wir uns damit durchsetzen, das Prinzip zu verankern, ausländischen InvestorInnen nicht mehr Rechte als inländischen InvestorInnen zu geben, was eine eindeutige Kritik am ISDS Mechanismus darstellt. Außerdem konnten wir die Berichtspflicht der Kommission gegenüber dem Parlament stärken.
Mehr Hintergrundinfos finden sich in unserem “Investitionen-Special”.
Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik
Am 13.3.2013 hat das Europaparlament seine Position zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) festgelegt. In den letzten Monaten und vor allem im Vorfeld der Abstimmung gab es massive Lobbykampagnen, insbesondere auch des Deutschen Bauernverbands. Das Ergebnis ist aus Grüner Sicht enttäuschend: Im Prinzip bleibt alles beim Alten und eine Ökologisierung der GAP wurde verhindert.
Als nächstes werden die Verhandlungen mit dem Rat folgen, allerdings ist aufgrund der Position vieler (großer) Mitgliedsstaaten wie zum Beispiel der deutschen Bundesregierung hier auch keine Verbesserung zu erwarten.
Aus entwicklungspolitischer Sicht ist positiv, dass wir zum ersten Mal das Prinzip der Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung in zumindest einer der vier Verordnung verankern konnten und somit den Grundsatz, dass die GAP nicht die Lebensmittelsicherheit in den Entwicklungsländern untergraben darf. Leider wurden die für die Entwicklungsländer überaus schädlichen Exportsubventionen beibehalten. Ein regelmäßiges Monitoring zu den Auswirkungen der GAP auf Entwicklungsländer kam nicht durch. Die Einrichtung einer EU- Beschwerdestelle für Entwicklungsländer wurde abgelehnt. Insofern haben die Entwicklungsinteressen für die Mehrheit von Konservativen, Liberalen und teilweise auch Sozialdemokraten bei der Abstimmung keine Rolle gespielt. Hier findet sich die Pressemitteilung von Martin Häusling und Ska.




