Schengen ist mal wieder Opfer von Populismus und Unwissen. Schlagwörter wie „Armutsmigration“, „Sozialstaatsmissbrauch“ oder „Beihilfen-Tourismus“ sind wieder in aller Munde – allen voran beim deutschen Innenminister Friedrich (CSU).
Durch die Verschiebung des für 2014 vorgesehenen Schengenraumbeitritts werden die BürgerInnen der EU-Mitgliedsstaaten Bulgarien und Rumänien weiterhin in ihrer Reisefreiheit beschränkt. Das heißt, die Schlagbäume zwischen den zwei Staaten und dem EU-Schengenraum bleiben erst einmal bestehen.
Friedrichs Ansicht nach wären die beiden ehemaligen Ostblockstaaten noch nicht reif für einen Wegfall der Grenzkontrollen, was allerdings weder der Einstellung der Grünen noch der des Europaparlaments entspricht. Zudem unterstellt er ihnen, das deutsche Sozialsystem ausnutzen zu wollen und sich auf Kosten der deutschen SteuerzahlerInnen ein angenehmes Leben zu machen. Das ist populistischer Schwachsinn. Ab 2014 dürfen RumänInnen und BulgarInnen, ob nun mit oder ohne Grenzkontrollen, genauso wie alle anderen EU-BürgerInnen auf dem deutschen Arbeitsmarkt ohne spezielle Genehmigung nach Arbeit suchen. Sprich, sie genießen dann das Recht der Arbeitnehmerfreizügigkeit wie alle anderen EU-BürgerInnen. Bisher brauchen sie eine von der Bundesagentur für Arbeit ausgestellte Erlaubnis, mit der sie aber bei der Suche gegenüber Deutschen und anderen EU-BürgerInnen benachteiligt werden.
Kein automatischen Anrecht auf Sozialleistungen
Dieser freie Arbeitsmarktzugang heißt allerdings nicht, dass RumänInnen und BulgarInnen oder sonstige EU-BürgerInnen dadurch auch Anrecht auf Sozialleistungen in Deutschland haben.
Laut EU-Recht dürfen EU-BürgerInnen nur in einem anderen EU-Land (über drei Monate) leben, wenn sie a) über genügend Einkünfte verfügen oder b) dort arbeiten, studieren oder ausgebildet werden. Erst wenn sie über ein Jahr einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit in Deutschland nachgegangen sind, haben sie wie jedeR Deutsche Anrecht auf Arbeitslosengeld (ALGI). Dem Innenminister dürfte die EU-Gestzeslage vermutlich bekannt sein. Das heißt, er schürt hier gegen besseres Wissen Vorurteile und Ängste. Das ist tiefster Rechtspopulismus.
Friedrichs Antwort auf den angeblichen Sozialleistungsbetrug: Abschiebung und Wiedereinreiseverbot. Wenn das tatsächlich durchgesetzt werden würde, hieße das die faktische Abschaffung der Freizügigkeit und somit eine der größten Errungenschaften der EU. Auch hier ist das gemalte Bedrohungsszenario Friedrichs wieder fernab jeglicher Verhältnismäßigkeit. So spricht er vom „Flächenbrand“ oder „Sprengung der europäischen Solidarität“. Mit seinen Äußerungen und Beschuldigungen schürt Friedrich unliebsame Ressentiments, die der europäischen Solidarität erst recht zuwiderlaufen.
Auch die Kommission widerspricht Friedrich
Selbst Sozialkommissar Láslór Andor gibt zu bedenken, dass es bisher keine Belege für die Wahrnehmung einiger Mitgliedsstaaten bzgl. einer so genannten Armutseinwanderung oder gar eines „Benefit Tourismuses“ gibt und dass das Problem viel eher ein gefühltes als ein reales ist.
Anstatt diskriminierende Sprüche zu klopfen, sollten sich die EU-Mitgliedsstaaten lieber intensiver darum kümmern, dass in allen EU-Ländern ähnliche Standards vorherrschen und vor allem die sozialen Missstände und Armut in Ländern wie Rumänien und Bulgarien bekämpft werden, denn schließlich ist es alarmierend, dass ArbeiterInnen in Rumänien nur einen Bruchteil von dem verdienen, was ihre KollegInnen in Deutschland erhalten.
Generell darf man bei der Debatte um die Zuwanderung von potentiellen ArbeitnehmerInnen nach Deutschland nicht vergessen, dass a) der deutsche Arbeitsmarkt zur Zeit zu den attraktivsten in Europa gehört und b) ArbeitnehmerInnenmobilität ja genau das Ziel der EU mit ihrem gemeinsamen Binnenmarkt ist und c) viele Studien bereits belegt haben, welch positive Auswirkungen ausländische Arbeitskräfte auf die einheimische Wirtschaftskraft haben.
Personenmobilität und -freizügigkeit in der EU dürfen nicht durch das Schwingen der populistischen Keule gefährdet oder gar zerstört werden. Wenn einige Kommunen in Deutschland über kurzfristige Mehrbelastungen klagen, sollten sie Unterstützung seitens des Bundes erhalten. Mit politisch aufgebauschten Debatten wird niemandem geholfen.


