Einführungsvortrag von Astrid Rothe-Beinlich, Vizepräsidentin des Thüringer Landtags und Mitglied im Bundesvorstand BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Residenzpflicht
Die anhaltende Kritik an der Residenzpflicht („deutscher Sonderweg“ in Europa) hat seit 2010 zu Lockerungen in 14 Bundesländern geführt. Hamburg und das Saarland dagegen haben bisher keinerlei Lockerungen vorgenommen und in Thüringen und Bayern ist der Aufenthaltsbereich (noch) auf Regierungsbezirke bzw. Landkreise beschränkt. Auf Druck von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE kündigten die Regierungsfraktionen der CDU und SPD in Thüringen jetzt eine Kabinettsverordnung zur Ausweitung der Residenzpflicht an, die ab dem 1. Juli gelten soll. Völlig ungeklärt ist aber, wie mit bereits eingeleiteten Verfahren wegen Verstößen gegen die Residenzpflicht und entsprechenden Strafbefehlen umgegangen wird, da einigen Betroffenen deshalb die Abschiebung droht. Hier braucht es dringend eine Amnestieregelung. Zudem fallen Menschen, die in der Erstaufnahmeeinrichtung sind, weiter unter die Residenzpflicht, was eine Fortführung der rassistischen Kontrollpraxis vermuten lässt.
Asylbewerberleistungsgesetz
Hauptproblem in Deutschland ist das mit der faktischen Abschaffung des Grundrechts auf Asyl vor 20 Jahren eingeführte diskriminierende Asylbewerberleistungsgesetz: Dies führt(e) zum „Zwei Klassen Existenzminimum“ (Urteil BVerfG 18.Juli 2012). Wir Grünen fordern die Abschaffung des AsylbLG. Dazu haben wir im Bundestag einen Gesetzentwurf eingebracht. Dies hätte zur Folge, dass die Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Anspruch auf Leistungen nach SGB II und SGB XII hätten. Bei Anspruchsberechtigung nach SGB II wäre der Bund als Haupt-Kostenträger in der Verantwortung, Länder und Kommunen wären nur noch für diejenigen Asylsuchenden, die noch dem Arbeitsverbot von einem Jahr unterliegen, im Rahmen der SGB XII-Leistungen verantwortlich.
Lagerunterbringung
Rund 40 Prozent aller erwachsenen AsylbewerberInnen und ca. 35 Prozent der Kinder und Jugendlichen waren Ende 2009 in sog. „Gemeinschaftsunterkünften“ untergebracht. Die Situation in den einzelnen Bundesländern ist sehr heterogen, ein aktives Bemühen der Länder um eine menschenwürdige Unterbringung ist jedoch durchgehend kaum erkennbar. Manche Lager sind so isoliert gelegen, dass Kindern der regelmäßige Schulbesuch nicht möglich ist. In Verbindung mit der Residenzpflicht verfolgt die Lagerunterbringung unverhohlen das Ziel, Asylbegehrende zu isolieren und so ihre „Ausreisebereitschaft“ zu steigern.
Weitere Kernprobleme
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Gesundheitsversorgung: Für Asylsuchende gibt es keine freie Arztwahl, nur akute Krankheiten und Schmerzzustände werden behandelt. Ein besserer Zugang zur Gesundheitsversorgung ist dringend erforderlich. Nicht hinnehmbar ist die Praxis, dass mancherorts Zähne eher gezogen als behandelt werden.
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Duldungspraxis: Wir Grüne fordern die schnellere Erteilung von Aufenthaltstiteln, Befähigung zur Gestaltung des eigenen Lebens, Aufhebung der staatlich verordneten Bevormundung, speziell im Bereich Ausbildung/Arbeitsaufnahme.
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Abschiebungshaft: Die Länder sind verpflichtet Abschiebehaftplätze für die Bundespolizei vorzuhalten. Die Lebensumstände in den Haftanstalten variieren von Land zu Land aber stark. So werden sich in Gewahrsam befindliche Personen in Thüringen überwiegend eingeschlossen, während im Berliner Gewahrsam ein Einschluss für maximal 15 Min. täglich erfolgt. In manchen Haftanstalten müssen Flüchtlinge Anstaltskleidung tragen. Wir Grüne wollen die Abschiebehaft möglichst abschaffen.
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Dublin: Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 21.12.2011 sind EU-Staaten dazu verpflichtet Abschiebungen in Länder auszusetzen, in denen „systemische Mängel“ am Asylsystem vorgetragen werden. § 34a des Asylverfahrensgesetzes, der den einstweiligen Rechtsschutz bei Dublin II-Überstellungen untersagt, ist somit inkompatibel mit europäischem Recht.Neben Griechenland betrifft dies v.a. Abschiebungen nach Malta, Italien, Ungarn und Zypern.
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Flughafenasylverfahren: Das Flughafenverfahren für die Einreise aus sog. sicheren Drittstaaten steht seit seiner Anwendung in der Kritik. Als nicht mit geltendem Recht vereinbar gilt u.a., dass Betroffene nur drei Tagen Zeit haben, um Widerspruch gegen die Ablehnung ihres Antrags einzulegen. Die Lebensumstände kommen einer Inhaftierung gleich. Daher lehnen wir Grüne diese Verfahren ab.
Gesamtbewertung
All diese Probleme begründen die in Deutschland praktizierte abschreckende Asylpolitik als „migrationspolitisches Steuerungsinstrument“. Menschenrechtsstandards werden bewusst unterlaufen, um Flüchtlinge abzuschrecken und ihre Ausreisebereitschaft zu erhöhen. Wir Grüne fordern gleiche Rechte für alle Menschen! Grundrechte sind Grundrechte, sie müssen für alle, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus gelten.
Link zum Vortragsmanuskript: http://gruenlink.de/k9g




