LIBE-Spezial zu EURODAC

26. November 2012

EURODAC ist eine zentrale europäische Datenbank für AsylbewerberInnen, in der die Fingerabdrücke aller Asylsuchenden in der EU gespeichert werden. Die Datenbank wurde eingerichtet, damit Mitgliedsstaaten eindeutig überprüfen können, ob einE AsylbewerberIn bereits in einem anderen EU-Mitgliedsland Asyl beantragt hat. Jetzt wollen EU-Kommission und Mitgliedsstaaten die sensiblen Daten zweckentfremden.1 Sie sollen künftig nicht nur genutzt werden, um Doppel-Asylanträge zu vermeiden, sondern auch um Straftaten zu verfolgen. Dafür sollen die Polizei und andere Strafverfolgungsbehörden Zugriff auf die Fingerabdrücke von AsylbewerberInnen bekommen, um sie beispielsweise mit den Fingerabdrücken von Tatorten zu vergleichen. Wir Grüne lehnen das entschieden ab. Der Polizeizugriff auf EURODAC ist ein schwerer Verstoß gegen europäisches Datenschutzrecht und leistet einer Stigmatisierung von Asylsuchenden als Kriminelle Vorschub.

 

Was genau ist EURODAC?

EURODAC steht in engem Zusammenhang mit der Dublin-Verordnung, die die Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten für Asylsuchende regelt. Die umstrittene Verordnung besagt, dass derjenige Mitgliedsstaat zuständig ist, in dem die AsylbewerberIn zuerst Asyl beantragt hat. Das bleibt auch in der gerade verhandelten Neufassung der Dublin-Verordnung so. Wenn also jemand beispielsweise in Deutschland Asyl beantragt, dann prüfen das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erst einmal, ob die Person nicht bereits in einem anderen EU-Land einen Antrag auf Asyl gestellt hat. Genau dafür wurde die Fingerabdruckdatenbank EURODAC eingerichtet: damit die Asylbehörden dies anhand der Fingerabdrücke eindeutig überprüfen können. Doppel-AntragstellerInnen werden dann in den Mitgliedsstaat zurück überwiesen, in dem sie ihren Erstantrag gestellt haben. Wir Grüne finden das nicht gut. Wir finden aber noch viel weniger gut, wenn jetzt auch die Polizei zu einem ganz anderen Zweck Zugriff auf die Fingerabdrucksdaten bekommt, nämlich um Straftaten zu verfolgen.

 

Der Kuhhandel: Ausverkauf von Datenschutz für gemeinsame Asylstandards

Der Plan, auch Strafverfolgungsbehörden Zugriff auf EURODAC zu gewähren, ist nicht neu. Die Kommission hat das auf Drängen der Mitgliedsstaaten schon einmal vor drei Jahren vorgeschlagen, den Vorschlag – auch aufgrund von Kritik im Europaparlament – aber wieder zurückgezogen. Dass der Vorschlag jetzt erneut auf dem Tisch liegt, hat nichts damit zu tun, dass AsylbewerberInnen mehr schwere Straftaten begehen würden – das tun sie nachweislich nicht –, sondern es ist das Ergebnis eines billigen Kuhhandels mit dem Rat: Die Mitgliedsstaaten kriegen den Polizeizugriff auf EURODAC, damit sie im Gegenzug wenigstens einigen Verbesserungen bei gemeinsamen EU-Standards für Asylverfahren und die Aufnahme von AsylbewerberInnen zustimmen.2

Aus Grüner Sicht ist das ein unsäglicher Deal. Er geht auf Kosten der Rechte von AsylbewerberInnen. Alle Datenschützer laufen Sturm gegen den Polizeizugriff. Der Europäische Datenschutzbeauftragte3 hat ebenso schwerwiegende Vorbehalte wie die Datenschutzbeauftragten der Mitgliedsstaaten, die sich in einem Brief4 an EU-Innenkommissarin Cecila Malmström klipp und klar gegen den Polizeizugriff aussprechen, weil er mit europäischen Datenschutzstandards nicht vereinbar ist. Bessere Standards bei den Asylverfahren sind wichtig und notwendig – aber sie dürfen nicht mit einem Rechtsbruch erkauft werden.

 

Der Vorschlag der Kommission im Detail

Die Kommission weiß sehr wohl, dass der Zugriff von Strafverfolgungsbehörden auf die Fingerabdrücke von Asylbeantragenden höchst problematisch ist. Deshalb versucht sie eine Art Doppelstrategie: Strafverfolgungsbehörden und auch das europäische Polizeiamt EUROPOL kriegen zwar grundsätzlich Zugang zu EURODAC – aber nur unter Auflagen. So darf die Polizei nur zur Verfolgung schwerer Straftaten und zur Terrorbekämpfung auf EURODAC zugreifen, um etwa Fingerabdrücke von einem Tatort mit den Fingerabdrücken von Asylbewerben zu vergleichen. Strafverfolgungsbehörden müssen auch zunächst ihr eigenen Datenbanken checken sowie über den Prümer Vertrag die Datenbanken anderer Mitgliedsländer, ehe sie eine Abfrage bei EURODAC machen. Außerdem können sie nicht direkt auf die Daten von AsylbewerberInnen zugreifen, sondern der Vergleich von Fingerabdrücken mit EURODAC spuckt zunächst nur ein “hit”- oder “no hit”-Ergebnis aus. Erst im Falle einer Übereinstimmung (“hit”), erhält die Behörde Zugriff auf die Daten.

 

Grüne Position

Der Polizeizugriff auf die Fingerabdrücke von AsylbewerberInnen ist ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Datenschutzrechte und eine Zweckentfremdung von EURODAC. Es kommt nicht von ungefähr, dass alle Datenschützer Sturm gegen die Pläne laufen. Weder die Kommission noch die Mitgliedsstaaten haben bisher überzeugende Argumente dafür vorgelegt, dass der Polizeizugriff auf EURODAC notwendig ist. Es gibt, mit anderen Worten, keine Anhaltspunkte dafür, dass schwere Straftaten und Terrorattacken besser verhindert und verfolgt werden können, wenn die Strafverfolgungsbehörden Zugriff auf die Fingerabdrücke von AsylbewerberInnen bekommen. Genauso wenig gibt es Anhaltspunkte dafür, dass Asylsuchenden potentielle SchwerverbrecherInnen und TerroristInnen sind.

Es gibt nur einen politischen Kuhhandel, der auf dem Rücken von besonders schutzbedürftigen Menschen ausgetragen wird. Asylsuchende werden mit dem Vorschlag der Kommission zu Kriminellen stigmatisiert. Da kann die Kommission noch sehr betonen, dass die Polizei nur unter strengen Auflagen auf die Daten zugreifen darf. Die Stoßrichtung bleibt die gleiche: Menschen, die in Europa Schutz vor Verfolgung suchen, werden unter den Generalverdacht gestellt, potentielle Straftäter zu sein. Wir Grüne werden alles versuchen, um das zu verhindern.

 

Wie geht es weiter?

Der Rat hat seine Verhandlungsposition zu EURODAC für die Verhandlungen mit dem Europaparlament bereits festgelegt. Und es ist wenig überraschend, dass die Mitgliedsstaaten den Polizeizugriff auf die Datenbank wollen.

Der Innenausschuss im Europaparlament wird am 18. Dezember über die Verhandlungsposition des EP abstimmen. Es zeichnet sich jetzt schon ab, dass es eine sehr knappe Entscheidung werden wird. Die konservativen Parteien wollen den Polizeizugriff unbedingt. Wir Grüne dagegen versuchen gemeinsam mit den Sozialdemokraten und der Linken genau das zu verhindern. Wir haben gleichlautende Änderungsanträge zur Streichung des Polizeizugriffs aus dem Kommissionsvorschlag eingebracht. Die Liberalen dagegen spielen für die Konservativen das Zünglein an der Waage. Sie scheinen den Kuhhandel mitmachen zu wollen und damit auch den Ausverkauf von Datenschutzrechten.

 

 

1 Geänderter Vorschlag der Kommission zu EURODAC: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2012:0254:FIN:DE:PDF

2Die EURODAC-Verordnung ist Teil des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, das derzeit neu verhandelt wird. Neben EURODAC und der Dublin-Verordnung gehörten dazu auch gemeinsame Standards für Asylverfahren und die Aufnahme von AsylbewerberInnen.

3 Stellungnahme des Europäischen Datenschutzbeauftragten zu EURODAC: http://www.edps.europa.eu/EDPSWEB/webdav/site/mySite/shared/Documents/Consultation/Opinions/2012/12-09-05_EURODAC_EN.pdf

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